Hier die genauen Informationen für die Voraussetzung zur Agility-Kursleiterprüfung
Stand 2020
– Mindestalter: 18 Jahre
– Mindestens 1 Hund selbst ausgebildet und bis zur LK 2 geführt
– Teilnahme an den Ausbildungsseminaren – 3 Tage (Anmeldung durch Ortsgruppe erforderlich!)
– aktive Mitwirkung als Kursleiteranwärter unter der Aufsicht bzw. Anleitung eines ÖGV-Agilitytrainers bzw. ÖGV Agilitykurleiters – ist auch bei anderen ÖGV-Ortsgruppen möglich!
200 Stunden – nach vorheriger Rücksprache mit dem ÖGV-Sportreferat können hier auch Teilnahmen von Agilityseminaren angerechnet werden.
– Befürwortung der Prüfungsanmeldung durch die Ortsgruppe
Prüfungsvoraussetzungen:
Mindestalter 19 Jahre
mindestens 1 Hund selbst ausgebildet und bis zumindest LK2 -Reife geführt
Teilnahme an einem Basisseminar für ÖGV-Agilitytrainer (1 – 2 Tage); Anmeldung durch Ortsgruppe erforderlich !
aktive Mitwirkung an zumindest 1 Agilitykurs als Traineranwärter unter Aufsicht bzw. Anleitung eines ÖGV-Agilitytrainers (auch bei anderen ÖGV-Ortsgruppen möglich); mindestens 12 Trainingseinheiten innerhalb eines Jahres sind nachzuweisen (Bestätigung !)
bis zu 50% der Trainingseinheiten können kompensiert werden durch Teilnahme an einem zumindest 2-tägigen Agilityseminar (Auswahl nach vorheriger Rücksprache mit ÖGV-Sportreferat !)
Befürwortung der Prüfungsanmeldung durch Ortsgruppe
Mündliche Prüfung:
Verbandsorganisation (ÖGV/ÖKV/FCI)
Voraussetzungen des Hundes für Agility (Anatomie, v.a. Sprunggelenke, Augen, Ohren; auch Triebe)
Agilitygeräte
Trainingslehre (inkl. alternative Trainingsmethoden bei einzelnen Geräten)
Motivation
Turnier-/Prüfungsorganisation
Agility-Reglement
ÖGV-Cupbestimmungen
Entwerfen und zeichnen von Trainingssequenzen
Praktische Prüfung (am Agilityplatz):
Aufbau von Trainingssequenzen mit vorgegebenen Elementen
Simulation einer Trainingseinheit mit „Trainingshunden“ aus der durchführenden OG
Kommentierung der Trainingsläufe (inkl. Verbesserungsvorschläge)